Arbeitsministerium fördert EUTB Bodensee bis 2022 weiter

Die EUTB Boden ee/Oberschwaben wird bis 2022 weiter gefördert. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde 2018 mit dem § 32 SGB IX die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstelle eingeführt. Im Februar 2018 bekam der Verein Bürger für Bürger Oberteuringen den Zuschlag für den Bodenseekreis. Zunächst gab es eine Projektförderung für drei Jahre. Diese Projektförderung war befristet bis zum 31.12.2020. Im November 2019 wurde mit dem Angehörigenentlastungsgesetz die EUTB entfristet und als Regelangebot eingeführt. Nun wurde die Förderung der EUTB Bodensee/Oberschwaben bis zum Jahr 2022 verlängert. Der Vorstand von Bürger für nahm nun mit großer Freude den Weiterbewilligungsbescheid entgegen.„Diese ist der Lohn für einen erfolgreichen Aufbau der Bera-tungsstelle im Bodenseekreis“, so der Leiter der EUTB Thomas Schalski. In drei Jahren konnten die Beratungszahlen kontienuierlich gesteigert werden. Etlichen Menschen mit Behinderung konnte mit Unterstützung der EUTB ihre Teilhabeleistungen durchgesetzt werden. Ein Schwerpunkt in der Arbeit im Jahr 2020 war die Begleitung von Menschen mit Behinderung in der Corona Zeit. Die massiven Grundrechtseinschränkungen bei Menschen mit Behinderungen insbesondere in stationären Einrichtungen, haben zu einer Vielzahl an Beratungen geführt. Gerade auch Mensch mit psychischen Beeinträchtigungen waren besonders hart von der Ausgehsperre betroffen. Vielfach führte dieses zu erheblichen Verschlechterung der Erkrankungen und neuen Krankheitsschüben Darüber hinaus konnten körperlich behinderte Menschen nicht angemessen versorgt werden, da z.B. Physiotherapeuten nicht die Einrichtung betreten durften. Zum Teil bestehen weiterhin noch Kontakteinschränkungen in den stationären Einrichtungen im Bodenseekreis. Solche Grundrechtseinschränkungen sind nicht hinnehmbar. Nicht alle Menschen in stationären Einrichtungen gehören zu den Risikogruppen. Gerade vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen warnt die EUTB Bodensee erneut die Rechte von Menschen mit Behinderung wieder so massiv einzuschränken. Die Folge wären erneute Schäden an Leib und Seele dieser Menschen. Diese Folgen sind höher als die Auswirkungen durch den Vi-rus.Ein weiterer Schwerpunkt ist die Umsetzung der Veränderung in der Eingliederungshilfe im Bodenseekreis. Auf Basis der bis-her gemachten Erfahrungen mit dem Sozialamt des Landrats-amtes kritisiert die EUTB die schleppende Umsetzung des BTHG insbesondere der Eingliederungshilfe durch das Landratsamt. Wir werden hierzu im September 2020 zu einem Pressegespräch einladen.Daher ist die Weiterbewilligung der Förderung bis 2022 eine gu-te Nachricht für die Menschen mit Behinderungen im Boden-seekreis