Arbeitsmarkt und Behinderung – Angebote für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Nach einer Studie haben Menschen mit Behinderung größere Probleme auf dem Arbeitsmarkt eine angemessene Arbeit zu finden als Menschen ohne Behinderung. Gleichzeitig wurde auch festgestellt, dass die Agentur für Arbeit Menschen mit Behinderung bei der Vermittlung vernachlässigt. Dieses entspricht auch unserer Beratungserfahrungen. Das nächste Problem ist, dass Menschen mit Behinderung aus dem Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung heraus möchten und in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden. Hier stoßen wir immer wieder an Grenzen. Arbeitgeber sind vielfach skeptisch, was die Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern mit handy cap angeht. Aber hier gibt es Möglichkeiten der Eingliederungshilfen und Leistungen zur Teilhabe am Leben, welche Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterstützen.

Durch das Bundesteilhabegesetz wurde ein neues Instrument geschaffen und zwar das Budget für Arbeit, um Menschen mit Behinderung aus dem Werkstättenbereich in den 1. Arbeitmarkt zu bekommen.

Das Budget für Arbeit ist eine Eingliederungshilfe des überörtlichen Sozialhilfeträgers nach § 61SGB IX. Es richtet sich an Menschen, die auch ein Anrecht auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben und soll ihnen die Teilnahme am Ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde das Budget für Arbeit zum Jahresbeginn 2018 bundesweit eingeführt. § 61 SGB IX regelt des Budget für Arbeit als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne von Art. 27 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen. Das Budget für Arbeit differenziert die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in zwei Komponenten: in einen Minderleistungsausgleich für den Arbeitgeber einerseits und in die Aufwendungen zur Begleitung und Anleitung für den Beschäftigten andererseits (Quelle: Wikepedia)

Unser Angebot an Arbeitgeber (kleine und mittelständische Industrie):

  • Wir helfen bei der Suche nach schwerbehinderten Arbeitnehmer
  • Wir beraten bei der Auswahl von Maßnahmen der Eingliederungshilfen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Wir unterstützen Sie bei Anträgen auf Eingliederungshilfe wie zum Beispiel Budget für Arbeit
  • Wir unterstützen Ihre Mitarbeiter in Fragen des Schwerbehindertenrechts und der Rehabilitationsleistungen
  • Beratung und Unterstützung beim Aufbau eines Eingliederungsmanagement

Unser Angebebot an schwerbehinderte Arbeitnehmer:

  • Unterstützung im Bewerbungsprozess, z.B. Bewerbungsmappe etc.
  • Beratung bei der Auswahl der richtigen Rehabilitationsmaßnahmen
  • Begleitung bei der Antragstellung bei den Sozialbehörden
  • Hilfe bei der Such nach einem geeigneten Arbeitgeber
  • Beratung und Begleitung bei behinderungsbedingten Problemen mit dem Arbeitgeber