Assistenz gesucht?
EUTB Bodenseekreis und die Assistenzplattform ava kooperieren und wollen den Beruf des Assistenten für Menschen mit Behinderung im Bodenseekreis bekannt machen und damit die Umsetzung des BTHG unterstützen. Die Plattform findet man unter:
https://ava.services/was-ist-ava/
EUTB Bodenseekreis starte Informationskampagne
Die EUTB Bodenseekreis und ihr Trägerverein Bürger für Bürger e.V. Obertreuringen starten eine Informationskampagne zum Teilhaberecht und Inklusion. Monatlich finden nun für den gesamten Bodenseekreis Vorträge zum Pflegerecht statt. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit zur Beratung und Diskussion. Die erste Veranstaltung am 02.10.2019 zum Einstufungsverfahren in die Pflegegrade wurde gut genutzt und die Teilnehmer fit gemacht für Überprüfung ihre Pflegebescheide. Die nächste Veranstaltung findet unter dem Titel: Der MDK kommt ! – Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor am 13.November 2019 um 19.00 Uhr in der Geschäftsstelle der EUTB in der Tavernengasse 4, 88094 Oberteuringen. Der nächste Termin ist dann im Januar 2020 vorgesehen.
Der Verein Bürger für Bürger e.V. und die EUTB Bodensee haben es sich zur Aufgabe gemacht, Leichte Sprache in der Bodenseeregion zu verbreiten und damit Menschen mit Lernbehinderungen das alltägliche Leben zu verbessern. Nicht nur Menschen mit Lernbehinderung profitieren von Leichter Sprache, sondern alle Menschen, die Probleme mit der deutschen Sprache haben. Diese Schulung findet an zwei Terminen und zwar am 02.12.2019 und am 05.12.2019 im Gemeindepsychiatrischen Zentrum Friedrichshafen gGmbH, Paulinenstr. 12, 88046 Friedrichshafen statt. Beginn und Ende ist jeweils von 10.00-17.00 Uhr.
Das Seminar wird inhaltlich vom Team des Zentrums Leichte Sprache Allgäu aus Kempten durchgeführt. Unkostenbeitrag sind für das Seminar und Verpflegung 30 €. Das Seminar wird von der Aktion Mensch gefördert werden. Teilnehmen kann jeder Interessierte
Inhalte des Seminars:
- Leichte Sprache kennenlernen
- Einführung: Regeln der Leichten Sprache
- Abgrenzung Leichte Sprache und einfache Sprache
- Sprechen in Leichter Sprache
Die EUTB Bodenseekreis/Oberschwaben ist als Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst anerkannt. Wir suchen interessierte Personen, die Spass in der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung haben. Interessierte bitte in der EUTB Geschäftsstelle melden.
Für alle Veranstaltungen melden Sie sich bitte in der Geschäftestelle Tavernengasse 4, 88094 Oberteuringen Tel. 07546 / 9299901 oder email: thomas.schalski@eutb-bodensee-oberschwaben.de an.
Werkstattrat besucht EUTB Bodensee/Oberschwaben
In den vergangenen Tagen besuchte uns der Werkstattrat der Stiftung Liebenau zu einem Informationsgespräch. Leiter der EUTB Thomas Schalski stellte die Arbeit der Teilhabeberatungsstelle vor und informierte sich über die Veränderung bei der Stiftung Liebenau aufgrund der kommenden Veränderung im Bereich der Eingliederungshilfe
EUTB Stand auf der Leistungsshow in Oberteuringen
Auch die EUTB Bodensee/Oberschwaben beteiligte sich an der Leistungsshow in Oberteuringen. Wir konnten eine Vielzahl von interessanten Gesprächen führen und über Teilhabeleistungen informieren. Der Renner war das Inklu-Memoirie von der Aktion Mensch. Viele Kinder aber auch Erwachsene setzten sich über das Inklu-Memo mit der Inklusion auseinandersetzen
EUTB Bodensee auf der leistungsschau am 08.09.2019 in obrteuringen
Veröffentlicht am 7. August 2019 von Thomas Schalski in Pressemitteilung
Willkommen in unserer „Bunten Welt“!
Genießen Sie einen spielerischen, unterhaltsamen und informativen Tag für die ganze Familie mit Oberteuringens Handel- und Gewerbetreibenden!
Die Leistungsschau findet in den Ortsteilen Oberteuringen-Mitte im Gewerbegebiet Neuhaus und in Hefigkofen mit über 40 teilnehmenden Firmen statt. Die EUTB Bodenseekreis ist mit dabei und stellt sich und ihre Arbeit vor. Wir können an diesem Tage auch Beratungen durchführen.
Die Standorte sind mit dem ganztägig fahrenden, kostenlosen Shuttlebus bequem zu erreichen.
Veröffentlicht am 7. August 2019 von Thomas Schalski in Pressemitteilung
https://www.teuringer-wirtschaft.de/
Schweizer besuchen EUTB Bodensee/Oberschwaben
Geschäftsführer Rainer Hartmann und Bereichsleiter Raphael Inderkum von der Stiftung Domino aus dem schweizerischen Aargau informierten sich heute in der EUTB über Konzept und Beratung der Teilhabeberatung. Der Leiter der EUTB Thomas Schalski informierte umfassend über Ausschreibung, Finanzierung, Konzept und Beratungsansatz der EUTB. Hintergrund des Treffens ist, dass die Stiftung Domino eine unabhängige Beratung nach dem Peer-Counseling Konzept im Kanton Aargau plant und ins Leben rufen will. Daher drehten sich die Schwerpunkte des Gesprächs um die Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung. Auf Einladung der beiden Schweizer wird das EUTB Team im Frühjahr zu einem Gegenbesuch in die Schweiz fahren und sich über die Schweizer Bemühungen zur Umsetzung der UN Behindertenkonvention zu informieren. Thomas Schalski freute sich über die Initiative der Schweizer und stellte fest, dass in Zukunft ein kontinuierlicher Austausch stattfinden soll. Zum Schluss überraschte Rainer Hartmann mit einem Gastgeschenk, dass die Mitarbeiter der EUTB begeisterte. Wir wollen diese Figur zu unserem Maskottchen machen. Wir hat einen Namen hierfür? Für den besten Namen loben wir einen Betrag von 100 € aus.

Unser Gastgeschenk !!!! Was für einen Namen habt Ihr?

Link zur Stiftung Domino: http://www.stiftung-domino.ch/
Bundesversicherungsamt stimmt Rechtsauffassung der EUTB Bodensee zu
Mit der Einführung des BTHG hat der Gesetzgeber mit dem § 18 SGB IX eine Frist von 2 Monaten eingeführt, die der Rehabilitationträger Zeit hat über einen Teilhabeantrag zu entscheiden. Hierbei kommt es nach einer Empfhelung der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation darauf an, dass die Identität des Antragstellers bekannt ist und das die beantragte Leistung bekannt ist. Die Knappschaft Bahn See war der Meinung, dass die Frist erst beginnt, bis der Sachverhalt ausermittelt ist und dieses wird von der EUTB Bodensee angezweifelt.Vor Weihnacht bestätigt das Bundesministerium für Arbeit diese Rechtsauffassung. Das Sozialgericht Konstanz ließ durchblicken, dass es auch der Rechtsauffassung der EUTB folgen würde. Nun wird diese Rechtsauffassung auch vom Bundesversicherungsamt geteilt. Vorausgegangen war ein Beschwerde der EUTB über die Deutsche Rentenversicherung Bund, die es mit dem gleichen Trick versuchte die Rechtsfolge aus § 18 Abs. 1 SGB X zu vermeiden.
Darüber hinaus mussten wir festellen, dass die Rentenversicherung, obwohl die rechtlichen Vorgaben erfüllt waren, keine Teilhabeplanung durchführt. Wir konnten drei Fälle dokumentieren und dem Bundesversicherungsamt vorstellen. Das Amt geht nun in diesen Fällen der Arbeit der Rentenversicherung nach.