Was ist die EUTB?
Das Bundesteilhabegesetz vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) schafft mehr Möglichkeiten und mehr individuelle Selbstbestimmung durch ein modernes Recht auf Teilhabe und die dafür notwendigen Unterstützungen. Die Individualisierung von Leistungen erhöht den Bedarf an Beratung.
Um diesen sicherzustellen, wurden mit dem Bundesteilhabegesetz die gesetzlichen Voraussetzungen für ein unentgeltliches, allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihren Angehörigen offenstehendes und Orientierung gebendes Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe geschaffen, das nicht an die Voraussetzung einer Beitragspflicht, Mitgliedschaft oder an besondere Tatbestandsmerkmale geknüpft ist.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung bildet damit einen wichtigen Eckpfeiler in der Neuordnung des Leistungsrechts für Menschen mit Behinderungen in Übereinstimmung mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK). Mehr Selbstbestimmung. Unabhängig beraten.
Beratung von Betroffenen für Betroffene
Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen wollen ihre Eigenverantwortung für eine individuelle und ihren persönlichen Wünschen entsprechende Lebensplanung und -gestaltung wahrnehmen.
Gute Beratung kann ihre Rechte auf Selbstbestimmung, auf eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen nachhaltig unterstützen. Deshalb fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem neuen Bundesteilhabegesetz Beratungsangebote, die nur dem Ratsuchenden gegenüber verpflichtet sind und unter Nutzung der Beratungsmethode des Peer Counseling zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten beitragen.
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